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Einrede der Verjährung

См. также в других словарях:

  • Einrede der Verjährung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede der Verjährung — ⇡ Verjährung …   Lexikon der Economics

  • Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede — Ein|re|de 〈f. 19〉 1. (mündl.) Einwand, Widerspruch, Verteidigung gegen einen Angriff 2. 〈Rechtsw.〉 Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen ● dilatorische od. verzögernde Einrede… …   Universal-Lexikon

  • Verjährung — Ver|jäh|rung 〈f. 20〉 das Verjähren, Verlust der Gültigkeit nach einer gesetzl. Frist * * * Ver|jäh|rung, die; , en: das Verjähren, Verjährtsein: die V. eines Verbrechens. * * * Verjährung,   Präskription,    1) im Privatrecht der Verlust der… …   Universal-Lexikon

  • Verjährung — I. Allgemeines:Der V. unterliegen alle Ansprüche. Ausgenommen sind v.a. bestimmte familienrechtliche Ansprüche (§ 194 II BGB), Ansprüche auf Aufhebung von ⇡ Gemeinschaften (§§ 758, 2042 II BGB), auf ⇡ Grundbuchberichtigung oder solche aus… …   Lexikon der Economics

  • Einrede — (Ausflucht, Exceptio, Praescriptio, Rechtsw.), 1) im allgemeineren Sinne jedes Vorbringen, wodurch sich eine der streitenden Parteien gegen den Angriff der anderen zu vertheidigen sucht; 2) im juristisch technischen Sinne des Civilrechts u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einrede — (lat. Exceptio, »Ausnahme«, Einwendung), im weitesten Sinne jede mündliche Verteidigung gegen einen Angriff. Im Zivilprozeß heißt E. im weitern Sinne die Verteidigung des Beklagten gegen die Klage. Im engern und eigentlichen Sinne versteht man… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Peremptorische Einrede — Unter einer peremptorischen bzw. dauerhaften Einrede (peremptio (lat.) = Vernichtung) versteht man in der Rechtswissenschaft eine Einwendung gegen einen Anspruch, die dazu führt, dass der Anspruch dauerhaft nicht durchsetzbar ist. Die bekannteste …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten — Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) ist ein aus drei Paragraphen bestehendes Bundesgesetz in Deutschland, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

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